Hauptuntersuchungen / Collaudo
Wir sind eine autorisierte Werkstatt die die gesetzliche Hauptuntersuchung auch Revision genannt, durchführen.
Wann muss eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden?
- Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg
- Die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach der ersten Zulassung, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung
- Danach alle zwei Jahre, innerhalb des Monats der vorhergegangenen Hauptuntersuchung.
Kosten: Pflichtgebühr gültig ab 20.10.2007 wurde mit M.D. 02 August 2007, Nr. 161 festgelegt und beträgt 70,00.- €
Vereinbaren Sie gleich mit uns einen Termin: 0039 0471 623441 – info@autosarntal.com
Zusatzdienst für den Kunden: hinterlassen Sie uns Ihre Mobilfunknummer und Sie erhalten alle zwei Jahre eine Erinnerungsnachricht.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Webseite der Provinz Bozen
http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/themen/autorisierte-werkstaetten.asp#anc856