Reifendienst
Winterreifenpflicht generell von 15. November bis zum 15. April
(kann aber auch an gewissen Straßen ausgedehnt werden)
Der Winter steht vor der Tür.
Kümmern Sie sich bereits jetzt um ihre Winterreifen.
Bei uns erhalten Sie die verschiedensten Marken und Größen zu interessanten Konditionen.
Wir empfehlen:
- die Montage von vier gleichen Reifen, d.h. gleiche Marke, gleicher Typ, gleiches Produktionsdatum. Bei unterschiedlichen Reifentypen härten diese im Lauf der Zeit unterschiedlich aus und somit kann bei unterschiedlicher Haftung Ihr Fahrzeug ins Schleudern geraten.
- nach 4 Jahren alle 4 Reifen zu erneuern. Besonders empfehlen wir dies bei Winterreifen. Winterreifen bestehen aus einer weicheren Gummimischung und werden daher schneller abgefahren.
- nach ca. 20.000 Kilometer die Reifen von vorne nach hinten und von hinten nach vorne abzutauschen.
- Wir warnen vor „Reifen Schnäppchen“: NEU bedeutet nicht immer NEU! Man riskiert ausgehärtet Reifen zu erwerben, welche auf der Fahrbahn kaum noch haften und in kurzer Zeit spröde werden und reißen.
- Bei Tagestemperaturen von 4°C sind auf jeden Fall Winterreifen zu verwenden
Spikes – Reifen
Als Spikes gelten Reifen, die mit Nägeln versehen sind, welche max. 1,5mm aus der Reifenoberfläche vorstehen und deren Anzahl von min. 80 bis max. 160 Stück pro Reifen reicht.
Für die Verwendung von solchen Reifen gelten folgende Auflagen:
- Auf Freilandstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h
- Auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h
- darf nur in Verwendung mit Schmutzfängern an der Hinterachse verwendet werden
- alle Räder des Fahrzeuges und eventuell Anhänger müssen mit Spikes Reifen bereift sein
- nur für Fahrzeuge bis zu 3,5 t
- dürfen ausschließlich vom 15. November bis zum 15. März auf der Straße verwendet werden